Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Autoteile Nentwig GmbH für Ladengeschäfte, Onlinegeschäfte und telefonische Bestellungen (B2B und B2C). 1. Geltungsbereich 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Bestellungen von Kunden in allen Filialen der Autoteile Nentwig GmbH (nachfolgend „Autoteile Nentwig“) sowie für telefonische Bestellungen und Bestellungen über den Onlineshop. Sie regeln das Zustandekommen des Vertrages zwischen Autoteile Nentwig und einem Kunden, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten. 1.2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Autoteile Nentwig und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Autoteile Nentwig nicht an, es sei denn, Autoteile Nentwig hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. 1.3. Autoteile Nentwig behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den AGB und den von Autoteile Nentwig angebotenen Diensten vorzunehmen. 2. Anbieter und Vertragspartner 2.1 Anbieter der Ware ist und Vertragspartner der Kunden wird: AUTOTEILE NENTWIG GMBH Hans-Poeche-Str. 31, 04103 Leipzig, Deutschland Telefon: 03 41-2 53 53 -0 E-Mail: b2b@autoteile-nentwig.de / b2c@autoteile-nentwig.de Geschäftsführer: Sandra Bräutigam-Nentwig und Frank Nentwig Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 2861 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 141483706 2.2. Kunde kann jede natürliche und juristische Person sein, die sowohl als Verbraucher im Sinne des §13 BGB als auch als Unternehmer im Sinne des §14 BGB handelt. 3. Zustandekommen des Vertrages und Bestellung 3.1. Vertragsschluss bei telefonischen Bestellungen 3.1.1. Die Präsentation der Waren in den Läden der Filialen, dem Onlineshop oder sonstigen Katalogen und Ausstellungen ist kein verbindliches Angebot an Kunden, sondern stellt lediglich einen Online-Verkaufsprospekt sowie die Aufforderung an Kunden zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Artikel-, Teile-, Original- und Bestell-Nr. dienen nur zu Vergleichszwecken und sind keine Herkunftsbezeichnungen. Die Nennung von Namen, Warenzeichen oder Markennamen erfolgt nur zu Zwecken der Zuordnung unserer Artikel. Die Angaben von diesen in Rechnungen an Fahrzeugbesitzer sind nicht statthaft. 3.1.2. Die telefonische Bestellung durch Kunden stellt ein verbindliches Angebot an Autoteile Nentwig zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellten Waren dar. 3.1.3. Die Entgegennahme der Bestellung durch die Mitarbeiter von Autoteile Nentwig - die lediglich Empfangsboten sind und keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen für Autoteile Nentwig abgeben - stellt noch keine Annahme des Angebots durch Autoteile Nentwig dar. 3.1.4. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt im Regelfall durch eine verbindliche Auftragsbestätigung der vom Kunden getätigten Bestellung zustande, spätestens aber mit vorbehaltloser Empfangnahme der Ware durch den Kunden. 3.1.5. Unter diesen Bestimmungen fällt auch die Bestellung der Gewerbekunden per Chat über externe Anbieter, wie z.B. WhatsApp, mit den dort für Käufer und Verkäufer verbindlich vorgegebenen Geschäftsbedingungen. 3.2. Vertragsschluss bei Vertrieb über externe Internetplattformen Für den Vertrieb über die Internetplattformen wie Ebay oder 07ZR.com erfolgt der Verkauf nach den dort für Käufer und Verkäufer verbindlich vorgegebenen Geschäftsbedingungen. 3.3. Vertragsschluss bei Bestellungen über unseren Onlineshop 3.3.1. Die Präsentation der Waren in den Läden der Filialen, dem Onlineshop oder sonstigen Katalogen und Ausstellungen ist kein verbindliches Angebot an Kunden, sondern stellt lediglich einen Online-Verkaufsprospekt sowie die Aufforderung an Kunden zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Artikel-, Teile-, Original- und Bestell-Nr. dienen nur zu Vergleichszwecken und sind keine Herkunftsbezeichnungen. Die Nennung von Namen, Warenzeichen oder Markennamen erfolgt nur zu Zwecken der Zuordnung unserer Artikel. Die Angaben von diesen in Rechnungen an Fahrzeugbesitzer sind nicht statthaft. 3.3.2. Das Absenden der Bestellung durch Kunden stellt ein verbindliches Angebot an Autoteile Nentwig zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar. 3.3.3. Nach Eingang der Bestellung erhalten Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Autoteile Nentwig bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Der Kaufvertrag kommt mit Zustellung der Bestellbestätigung zustande, spätestens aber mit vorbehaltloser Empfangnahme der Ware durch den Kunden. 3.4. Zustandekommen des Vertrages im Laden vor Ort 3.4.1. Die Präsentation der Waren in den Läden der Filialen, dem Onlineshop oder sonstigen Katalogen und Ausstellungen ist kein verbindliches Angebot an Kunden, sondern stellt lediglich einen Verkaufsprospekt sowie die Aufforderung an Kunden zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Artikel-, Teile-, Original- und Bestell-Nr. dienen nur zu Vergleichszwecken und sind keine Herkunftsbezeichnungen. Die Nennung von Namen, Warenzeichen oder Markennamen erfolgt nur zu Zwecken der Zuordnung unserer Artikel. Die Angaben von diesen in Rechnungen an Fahrzeugbesitzer sind nicht statthaft. 3.4.2. Die Bestellung durch Kunden am Verkaufstresen stellt ein verbindliches Angebot an Autoteile Nentwig zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellten Waren dar. 3.4.3. Die Entgegennahme der Bestellung durch die Mitarbeiter von Autoteile Nentwig - die lediglich Empfangsboten sind und keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen für Autoteile Nentwig abgeben - stellt noch keine Annahme des Angebots durch Autoteile Nentwig dar. 3.4.4. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt im Regelfall durch eine verbindliche Auftragsbestätigung der vom Kunden getätigten Bestellung zustande, spätestens aber mit vorbehaltloser Empfangnahme der Ware durch den Kunden. 3.5. Vertragssprache und Vertragstext 3.5.1. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 3.5.2. Die jeweilige Bestellung wird entsprechend der Datenschutzbestimmungen von Autoteile Nentwig gespeichert. Kunden können nach Erhalt der Bestell- und Vertragsbestätigung per E-Mail den jeweiligen Vertragstext individuell archivieren. 3.5.3. Kund*innen können die AGB auf der Website von Autoteile Nentwig jederzeit in der jeweils gültigen Fassung abrufen; veraltete Fassungen werden dort nicht vorgehalten. 4. Kommentarlose Warenrücksendung Senden Kunden gelieferte Ware(n) innerhalb der ihnen zustehenden Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung Autoteile Nentwig) ohne weitere Angaben an Autoteile Nentwig zurück, wird diese Rücksendung als Widerruf gewertet. Wollen Kunden hingegen Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche aus dem Rückgaberecht nach Ziffer 5 dieser AGB geltend machen, muss dies bei der Rücksendung ausdrücklich mitgeteilt werden. 5. Rückgaberecht/Wiedereinlagerungsgebühren/Altteil-Rückgabebedingungen 5.1. „30 Tage Rückgaberecht“ Zusätzlich zu einem möglicherweise bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht, welches hiervon unberührt bleibt, räumt Autoteile Nentwig Kunden aus Kulanz ein 30 tägiges Rückgaberecht (Warenrücksendung und Gelderstattung) zu den nachfolgenden Bedingungen ein: 5.1.1. Das Rückgaberecht besteht grundsätzlich für alle Waren, die bei Autoteile Nentwig nach den Regelungen dieser AGB gekauft wurden, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. 5.1.2. Folgende Waren sind vom Rückgaberecht nach Ziffer 5.1. ausgenommen: Felgen, Reifen und Kompletträder, Sensorik und Elektronik. Weiterhin gibt es Sonderbeschaffungen als Bestellware, bei denen wir an die Bedingungen der Vorlieferanten gebunden sind. In diesen Fällen erfolgt eine mündliche und schriftliche Information an den Kunden, dass die Sonderbestellware vom Rückgaberecht ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. 5.1.3. Das Rückgaberecht umfasst nur solche Waren, die nach Rückgabe wieder als Neuware verkauft werden können, d.h. die Ware muss sich in einem ungebrauchten und unbeschädigten Zustand befinden. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Ware vollständig ist, also etwaige Originalverpackung, Gebrauchsanweisung, mitgeliefertes Montagezubehör, etc. unbeschädigt und vollständig mit zurückgegeben werden. 5.1.4. Die Rücksendung der Ware aus Deutschland ist kostenlos und erfolgt auf Gefahr von Autoteile Nentwig, wenn hierfür unser eigener Rückholservice unter der Telefonnummer 0341-253530 bzw. b2c@autoteile-nentwig.de für Verbraucher und b2b@autoteile-nentwig.de für Gewerbekunden genutzt wird. In allen anderen Fällen der Rücksendung tragen Kunden die Kosten und die Transportgefahr bis zum vollständigen und unbeschädigten Eingang der Ware bei Autoteile Nentwig. Eine Rücksendung aus dem Ausland erfolgt stets auf Kosten und Gefahr der Kunden. 5.1.5. Das Rückgaberecht besteht für die Dauer von 30 Tagen („Rückgabefrist“), beginnend mit dem Tag an dem die Kunden die Bestellbestätigung erhalten. Hierfür ist immer das Auftragsdatum vermerkt. Die Rückgabefrist ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist die Rückholung über den Rückholservice vereinbart oder die Ware innerhalb der Frist - wobei die rechtzeitige Absendung genügt - unter Angabe des Grundes „30 Tage Rückgaberecht“ an Autoteile Nentwig zurückgesendet wird. 5.1.6. Erfüllt die innerhalb der Frist rechtzeitig zurückgesendete Ware die Vorgaben aus Ziffer 5.1. und 5.3., wird der für die zurückgesendete Ware gezahlte Kaufpreis Kunden unverzüglich nach Eingang der Ware bei Autoteile Nentwig zurückerstattet; soweit möglich wird hierfür dasselbe Zahlungsmittel verwendet wie für die Zahlung des Kaufpreises. Sofern für die Bezahlung (auch) ein Gutschein eingesetzt wurde, erhalten Kunden ausschließlich einen neuen Gutschein mit den Konditionen des eingesetzten Gutscheins, sofern dieser im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Rückgaberechts noch nicht abgelaufen wäre. 4 . . 7 . Soweit Autoteile Nentwig besondere Waren auf Anfrage der Kunden bestellt, sog. Bestellware, so gilt eine abweichende Rückgabefrist von 14 Tagen, beginnend mit dem Tag, an dem die Kunden die Bestellbestätigung erhalten. Hierfür ist immer das Auftragsdatum vermerkt. 5.1.8. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt durch das vorstehende Rückgaberecht unberührt. 5.2. Wiedereinlagerungsgebühr 5.2.1. Soweit Autoteile Nentwig Ware freiwillig von Kunden zurücknimmt, die von Autoteile Nentwig auf Anfrage der Kunden für diese Kunden bestellt worden ist, sog. Bestellware, so gilt die Kaufpreiserstattung gem. 5.1.6. abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr. 5.2.2. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 15 % des Wertes der zurückgenommenen Ware, sofern nicht ein anderer Wert anlässlich der Rücknahme vereinbart wird. 5.3. Altteil-Rückgabebedingungen Die Rücknahme von Altteilen (aufbereitete Gebrauchtteile) ist nur in der Originalverpackung möglich. Das Altteil muss baugleich, vollständig, unzerlegt (Rückgabe im Lieferumfang vom Neuteil) und sauber (ohne starke Ölverschmutzung oder ähnliches) sein. Wir behalten uns eine Kostenberechnung vor, sollten mit Öl befüllte Altteile bei uns eintreffen, da der Zustand des Altteiles eine Wiederaufarbeitung ermöglichen muss. Bitte unbedingt die produktspezifischen Bedingungen den jeweiligen Begleitpapieren, Katalogen, TecDoc oder gesonderten Hinweisblättern entnehmen und beachten. Nichtbeachtung kann zum Verlust des Pfandwertes führen! 6. Zahlungsbedingungen & Versand, Abtretungs-Aufrechnungsbeschränkung, SEPA-Pre-Notification 6.1. Soweit nicht anders ausgezeichnet, verstehen sich sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise inklusive der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versand- und ggf. Nachnahmekosten. 6.2. Gegenüber gewerblichen Kunden verstehen sich sämtliche Preise grundsätzlich als Nettopreise, d. h. exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive etwaiger Versand-, Fracht- oder sonstiger Zusatzkosten. Die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 6.3. Alle Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versandkosten und ggf. Sperrgutzuschläge. 6.4. Eine Aufstellung der im Einzelnen anfallenden Versandkosten ist hier zu finden. Bei Bestellungen über den Onlineshop oder bei telefonischen Bestellungen fallen für Selbstabholer keine Bereitstellungskosten an. 6.5. Bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, die Einfuhrzoll erheben, hat Autoteile Nentwig keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern des jeweiligen Landes. Mögliche Zölle, Steuern o.ä. werden erst bei der Einfuhr der Ware in das jeweilige Land erhoben. Diese werden nicht von Autoteile Nentwig erhoben und sind auch nicht bereits in den Versandgebühren enthalten. 6.4. Als Zahlarten werden Kunden, abhängig vom jeweiligen Produkt sowie einer möglichen vorgeschalteten Bonitätsprüfung folgende Zahlarten angeboten: Rechnung, Lastschrift, per Vorkasse, Sofort Überweisung, PayPal oder Kreditkarte. Es gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen der Drittanbieter bei Zahlung. Für Verbraucher gilt in der Regel Sofortzahlung (EC, Kreditkarte, PayPal). 6.5. Erfolgt eine Zahlung per Vorkasse, storniert Autoteile Nentwig die Bestellung, sofern der Zahlungseingang nicht binnen zwei Wochen erfolgt. 6.6. Die Aufrechnung sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen gegen Autoteile Nentwig sind Kund*innen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um von Autoteile Nentwig ausdrücklich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Kund*innen sind insbesondere nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass ihnen noch andere tatsächliche oder nur von ihnen behauptete Ansprüche gegen Autoteile Nentwig aus anderen geschlossenen (Kauf-)Verträgen zustehen bzw. zustünden. 6.7. Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind aber in der Regel bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Werkabnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. 6.8. Ist der Kunde Kaufmann, erhält er auf Antrag nach unserem Ermessen bei regelmäßigen Käufen eine Kundennummer, die unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung zu einer Lieferung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum führt. 6.9. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Forderungsguthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Für jede nicht verzugsbegründende Mahnung wird dabei zumindest eine Mahnpauschale in Höhe von 10 Euro vereinbart. 6.10. Gegen unsere Ansprüche aus Kaufverträgen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. 6.11. Mit Ausnahme von Entgeltforderungen nach § 354a HGB ist der Kunde nicht zur Abtretung von gegen uns bestehenden Ansprüchen berechtigt. 6.12. Soweit der Kunde mit uns Zahlungen im Wege der SEPA-Lastschrift abwickelt, beträgt die Vorankündigungsfrist zwei Kalendertage vor Fälligkeit. 7.Lieferung Gewerbekunden können wählen, ob die bestellte Ware an die angegebene Anschrift versendet wird, oder ob diese in einem Ladengeschäft von Autoteile Nentwig abgeholt wird. Verbraucher können in der Regel nur per Selbstabholung die Ware erhalten. 7.1. Selbstabholung Bei Selbstabholung erhalten Kunden eine Information per Mail oder Telefon, wann die bestellte Ware zur Abholung bereitliegt. Wird die Ware nicht innerhalb 10 Tage ab Bereitlegung abgeholt, ist Autoteile Nentwig berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern Autoteile von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, wird Autoteile Nentwig dies Kunden unverzüglich per E-Mail, Telefon oder schriftlich mitteilen; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Wenn es sich bei der nicht abgeholten Ware um Bestellware handelt, erhebt Autoteile Nentwig eine Wiedereinlagerungsgebühr gem. 5.2. 7.2. Versandlieferung 7.2.1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt durch die Fahrer von Autoteile Nentwig. Der Transport erfolgt auf Kosten und auf Risiko der Kunden, sofern diese Unternehmer sind 447 BGB). Sind sie Verbraucher so erfolgt der Versand auf Risiko von Autoteile Nentwig, d.h. die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware trifft Autoteile Nentwig, es sei denn Kunden befinden sich im Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). 7.2.2. Die Auslieferung der Ware erfolgt unverzüglich nach Zustandekommen des Kaufvertrags, vgl. Ziffer 3 dieser AGB. 7.2.3. Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang bei Autoteile Nentwig. In diesem Fall nimmt Autoteile Nentwig keine Reservierung der bestellten Waren bis zum Zahlungseingang für Kunden vor. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, wird Autoteile Nentwig Kunden umgehend hierüber informieren. 7.3. Falls Autoteile Nentwig ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von Autoteile Nentwig seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Autoteile Nentwig dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn Autoteile Nentwig mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise von Autoteile Nentwig zu vertreten ist. In dem Fall eines solchen Rücktritts wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet. 7.4. Wird Autoteile Nentwig an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Autoteile Nentwig oder Lieferanten betreffen, gehindert und konnte Autoteile Nentwig diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Feuerschäden, Epidemien, Pandemien oder behördliche Anordnungen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Autoteile Nentwig wird Kunden unverzüglich vom Eintritt solcher Ereignisse in Kenntnis setzen. Die gesetzlichen Ansprüche der Kunden bleiben hiervon unberührt. 7.5. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt. 7.6. An ein Angebot zur Lieferung von Ware halten wir uns für 14 Tage nach seiner Abgabe gebunden, sofern nicht jeweils schriftlich eine abweichende Bindungsfrist festgesetzt worden ist. 8. Transportschäden Kunden sind verpflichtet, äußerlich erkennbare Transportschäden bei Lieferung der Bestellung dem Lieferanten anzuzeigen und sich dieses vom Lieferanten schriftlich bestätigen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, diesen Umstand Autoteile Nentwig unverzüglich telefonisch unter 0341-253530 oder per E-Mail an b2b@autoteile- nentwig.de mitzuteilen. Die Ware ist - soweit möglich - in der Originalverpackung zu belassen. Das weitere individuelle Vorgehen ist mit dem Kundenservice zu besprechen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden an der Ware sind Autoteile Nentwig binnen 4 (Werk)tagen nach Erhalt der Ware telefonisch an 0341-253530 oder per E-Mail an b2b@autoteile-nentwig.de anzuzeigen. Die Ware ist - soweit möglich - in der Originalverpackung zu belassen. Das weitere individuelle Vorgehen ist mit dem Kundenservice zu besprechen. Kommen Kunden dieser Verpflichtung nicht nach, so können sie sich nicht (mehr) auf diese Transportschäden berufen. Ihre Gewährleistungsansprüche wegen etwaiger Transportschäden werden durch die vorstehenden Regelungen selbstverständlich nicht berührt. 9. Eigentumsvorbehalt, Versicherungspflicht 9.1. Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufes bzw. Werkvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. 9.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach angemessener Fristsetzung zur Leistung vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind nach der Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Differenz zwischen Kaufpreis und Verwertungserlös zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Kunden bleibt darüber hinaus vorbehalten. 9.3. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Forderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Kunde auf unser Verlangen uns gegenüber, alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind, und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. 9.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 9.5. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns. 9.6. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Entsteht eine solche Sicherungsübereignung bereits bei Lieferung der Ware (z. B. aufgrund der Sicherungsübereignung eines gesamten Warenlagerbestandes) oder bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen, die die Übereignung unserer Vorbehaltsware beinhalten, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, außer der Vertrag verpflichtet das Finanzierungsinstitut unwiderruflich, den Kaufpreis unmittelbar an uns zu zahlen. 9.7. Für den Fall, dass der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 9.8. Der Kunde muss die Vorbehaltsware mindestens in Höhe des Kaufpreises gegen alle üblichen Verlustrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Deutschland versichern, getrennt lagern, pfleglich behandeln und auf unseren Wunsch hin kennzeichnen. Ansprüche aus einem Schadensfall gegen die Versicherung werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde darüber hinaus deutschsprachige Exemplare des Versicherungsvertrages oder eine deutschsprachige Versicherungsbestätigung in Kopie zu übergeben. 10. Gewährleistung 10.1. Kunden stehen (vorbehaltlich der Regelung für Unternehmer in Ziffer 10.3.) bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. 10.2. Ein Mangel der Kaufsache liegt insbesondere nicht vor, bei unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürlicher Abnutzung, nachlässiger oder fehlerhafter Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäßer Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch Kunden oder Dritte. 10.3. Bei Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche Folgendes: 10.3.1. Soweit Autoteile Nentwig wegen eines Mangels Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten hat, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei Autoteile Nentwig. 10.3.2. Offensichtliche Mängel sind gegenüber Autoteile Nentwig unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware in Textform (z.B. E-Mail, Fax) anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekanntwerden in Textform (z.B. E-Mail, Fax) anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber Autoteile Nentwig nicht mehr möglich. Das gilt jedoch nicht, soweit Autoteile Nentwig den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. 10.3.3. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. 10.4. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien des Herstellers und deren genaue Bedingungen finden sich jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten des Herstellers. 11. Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal Der Kunde ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen. 12. Haftung 12.1. Der Einbau, der von Autoteile Nentwig vertriebenen Produkte muss fachgerecht durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Autoteile Nentwig weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der allgemeinen Betriebszulassung (ABE) bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen kann. Kunden müssen sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden. 12.2. Autoteile Nentwig haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterliegen, bei Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), bei der Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels haftet Autoteile Nentwig auch für leichte Fahrlässigkeit und damit auch für jedes Verschulden, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist. 12.3. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 11.2. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 12.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Kunden ist mit der vorstehenden Regelung in den Ziff. 11.2. und 11.3. nicht verbunden. 13. Prüfpflicht des Kunden Trotz aller Sorgfalt, die Autoteile Nentwig bei der Aufnahme und Bearbeitung von Bestellungen und der Auslieferung an den Kunden walten lässt, kann es in Einzelfällen zu Falschlieferungen kommen. Vor dem Einbau einer Kaufsache oder deren Anpassung oder Umgestaltung (z.B. Lackierung) hat der Kunde die Kaufsache daher soweit möglich auf Sicht mit dem Original zu vergleichen, welches durch die neue Sache ersetzt werden soll. Bei manchen Teilen, z.B. bei Stoßstangen, kann es erforderlich sein, dass zu ersetzende Teil zunächst abzumontieren, um zu überprüfen, ob die vorhandenen Bohrlöcher passen; ebenso ist bei Karosserieteilen zu prüfen, ob diese ohne eine häufig erforderliche Anpassung passen. Soll kein Original ersetzt werden, hat der Kunde eine Sichtprüfung dahingehend vorzunehmen, ob die Kaufsache für den vorgesehenen Einsatz passt. Wenn die gelieferte Kaufsache sichtbar in den Abmessungen, in der Form oder dem Material von dem Original abweicht oder nicht passend erscheint, hat der Kunde zur weiteren Klärung Kontakt mit Autoteile Nentwig aufzunehmen, bevor er den Einbau oder die Anpassung oder Umgestaltung der Kaufsache vornimmt. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt. 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 14.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn Kunden ihren Wohn- oder Unternehmenssitz im Ausland haben. Gegenüber Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur soweit diesen hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der Verbraucher durch diejenigen zwingenden, d.h. nicht durch Vereinbarung abdingbaren Bestimmungen des Landes, in welchem Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährt wird. 14.2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Autoteile Nentwig. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn Kund keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsabschluss ihre Niederlassung oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14.3. Der Gerichtsstand für Verbraucher ist deren Wohnsitz bzw. bei einem Wohnsitz oder einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union das zuständige Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates. 15. Datenschutz 15.1. Wir speichern, verarbeiten und nutzen auch personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzten wir auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. 15.2. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen haben wir technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe im Hinblick auf Art. 24 DSGVO sowie Art. 32 DSGVO gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf den Datenschutz verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten. 15.3. Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt unserer Datenschutzerklärung. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.autoteile-nentwig.de/datenschutz. 15.4. Jeder Kunde ist als Datenverantwortlicher darüber hinaus eigenständig für die Einhaltung der jeweilig in seinem Land gültigen Datenschutzgesetzgebung verantwortlich. 16.Streitbeilegung/Streitbeilegungsverfahren Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 17.Salvatorische Klausel 17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen vorliegender allgemeiner Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht berührt. Gleiches gilt für anderweitige einzelne vertragliche Bestimmungen. 17.2. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Parteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die, sofern rechtlich möglich, den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand: Januar 2025
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