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Unsere AGBs


Copyright © 1991-2017 Autoteile Nentwig GmbH.

Alle Rechte vorbehalten.


1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Kunden in allen Filialen der Autoteile Nentwig GmbH (nachfolgend „Autoteile Nentwig“) sowie für telefonische Bestellungen. Sie regeln das Zustandekommen des Vertrages zwischen Autoteile Nentwig und einem Kunden, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten.

1.2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Autoteile Nentwig und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Autoteile Nentwig nicht an, es sei denn, Autoteile Nentwig hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Anbieter und Vertragspartner

AUTOTEILE NENTWIG GMBH

Hans-Poeche-Str. 31
04103 Leipzig
Deutschland

Telefon:  03 41-2 53 53 -0
Fax:       03 41-2 53 53 -25

E-Mail: kontakt@autoteile-nentwig.de

Geschäftsführer: Sandra Bräutigam-Nentwig und Frank Nentwig

Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 2861

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 141483706


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Die telefonische Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot des Kunden an Autoteile Nentwig zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellten Waren dar.

3.2. Die Entgegennahme der Bestellung durch die Telefonisten von Autoteile Nentwig, die lediglich Empfangsboten sind und keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen für Autoteile Nentwig abgeben können, stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung des Kunden dar.

3.3  Ein wirksamer Kaufvertrag kommt im Regelfall durch eine verbindliche Auftragsbestätigung der vom Kunden getätigten Bestellung zustande, spätestens aber mit vorbehaltloser Empfangnahme der Ware durch den Kunden.

3.4 Für den Vertrieb über die Internetplattformen wie Ebay erfolgt der Verkauf nach den dort für Käufer und Verkäufer verbindlich vorgegebenen Geschäftsbedingungen.


4. 30 Tage Rückgaberecht

4.1. Zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht (siehe zu den Einzelheiten die Widerrufsbelehrung) räumt Ihnen AUTOTEILE NENTWIG ein freiwilliges 30tägiges Rückgaberecht zu den nachfolgenden Bedingungen ein, d.h. Sie können uns die Ware bei Nichtgefallen einfach zurückgeben und erhalten Ihr Geld erstattet:


  1. Das Rückgaberecht besteht grundsätzlich für alle Waren, die Sie bei AUTOTEILE NENTWIG gekauft haben.
  2. Von dem Rückgaberecht in Ziffer 1. sind folgende Waren ausgenommen: Felgen, Reifen und Kompletträder.
  3. Das Rückgaberecht umfasst nur solche Waren, die von uns nach ihrer Rückgabe wieder als Neuware verkauft werden können, d.h. die Ware muss sich in einem ungebrauchten und unbeschädigten Zustand befinden. Außerdem muss die Ware vollständig sein, insbesondere etwaige Originalverpackung, Gebrauchsanweisung, mitgeliefertes Montagezubehör etc. müssen unbeschädigt und vollständig mit zurückgegeben werden.
  4. Das Rückgaberecht besteht für die Dauer von 30 Tagen („Rückgabefrist“), beginnend mit dem Tag an dem Sie die jeweilige Ware in Besitz genommen haben.
  5. Wenn die rechtzeitig zurückgegebene Ware den Vorgaben aus Ziff. 1 und 3. erfüllt, erstatten wir Ihnen unverzüglich nach Eingang der Ware bei uns den für die Ware gezahlten Kaufpreis zurück. Wurde die Ware auf Kundenwunsch bestellt, beträgt die Wiedereinlagerungsgebühr 15% vom Kaufpreis.
  6. Sofern Sie für die Bezahlung (auch) einen Gutschein eingesetzt haben, erhalten Sie für den mit dem Gutschein bezahlten Betrag keine Erstattung, sondern gegebenenfalls einen neuen Gutschein mit den Konditionen des eingesetzten.
  7. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt durch das vorstehende Rückgaberecht unberührt.


4.2 Altteil-Rückgabebedingungen: Die Rücknahme von Altteilen (aufbereitete Gebrauchtteile) ist nur in der Originalverpackung möglich. Das Altteil muss baugleich, vollständig, unzerlegt (Rückgabe im Lieferumfang vom Neuteil) und sauber (ohne starke Ölverschmutzung oder ähnliches) sein. Wir behalten uns eine Kostenberechnung vor, sollten ölbefüllte Altteile bei uns eintreffen, da der  Zustand des Altteils eine Wiederaufarbeitung ermöglichen muss. Bitte unbedingt die produktspezifischen Bedingungen den jeweiligen Begleitpapieren, Katalogen, TecDoc oder gesonderten Hinweisblättern entnehmen und beachten. Nichtbeachtung kann zum Verlust des Pfandwertes führen!

4.3. Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0341-253530 sowie per E-Mail unter b2c@autoteile-nentwig.de.


5. Angebots- und Zahlungsbedingungen und Preise, Abtretungs-/Aufrechnungsbeschränkung, SEPA-Pre-Notification

5.1. Soweit nicht anders ausgezeichnet, verstehen sich sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise inklusive der gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Lager inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versand- und ggf. Nachnahmekosten.

5.1.2. Versandkosten: Eine Aufstellung der im Einzelnen anfallenden Versandkosten finden Sie hier. Für Selbstabholer fallen keine Bereitstellungskosten an.

5.1.3. Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes fällig. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen: per Vorkasse, Nachnahme, PayPal oder Barzahlung im Ladengeschäft.


5.2. Gegenüber gewerblichen Kunden verstehen sich sämtliche Preise grundsätzlich als Nettopreise, d. h. exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive etwaiger Versand-, Fracht- oder sonstiger Zusatzkosten. Die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.3. An ein Angebot zur Lieferung von Ware halten wir uns für 14 Tage nach seiner Abgabe gebunden, sofern nicht jeweils schriftlich eine abweichende Bindungsfrist festgesetzt worden ist.

5.4. Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Werkabnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

5.5. Ist der Kunde Kaufmann, erhält er auf Antrag nach unserem Ermessen bei regelmäßigen Käufen eine Kundennummer, die unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung  zu einer Lieferung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum führt.

5.6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Für jede nicht verzugsbegründende Mahnung wird dabei zumindest eine Mahnpauschale in Höhe von 5 Euro vereinbart.

5.7. Gegen unsere Ansprüche aus Kaufverträgen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

5.8. Mit Ausnahme von Entgeltforderungen nach § 354a HGB ist der Kunde nicht zur Abtretung von gegen uns bestehenden Ansprüchen berechtigt.

5.9. Soweit der Kunde mit uns Zahlungen im Wege der SEPA-Lastschrift abwickelt, beträgt die Vorankündigungsfrist 1 Kalendertag vor Fälligkeit.


6. Lieferung

6.1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift oder bei Vereinbarung durch Abholung durch den Kunden in unseren Ladengeschäften (Selbstabholung).

6.1.1. Bei Selbstabholung: Wird die Ware nicht innerhalb von 2 Wochen ab mitgeteilten Wareneingang abgeholt, ist Autoteile Nentwig berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern Autoteile Nentwig von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstattet.

6.1.2. Bei Versandlieferung an den Kunden gelten die nachfolgenden Ziff. 3.2. bis 3.3.

6.2. Sofern Autoteile Nentwig die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung veranlasst.

6.3. Lieferung bei Vorkasse: Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei Autoteile Nentwig.

6.4. Falls Autoteile Nentwig ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von Autoteile Nentwig seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Autoteile Nentwig dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn Autoteile Nentwig mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise von Autoteile Nentwig zu vertreten ist. In dem Fall eines solchen Rücktritts wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.

6.5. Wenn Autoteile Nentwig an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Autoteile Nentwig oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und Autoteile Nentwig diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Autoteile Nentwig wird den Kunden unverzüglich vom Eintritt solcher Ereignisse in Kenntnis setzen. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.


7. Transportschäden

7.1. Soweit die Lieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift erfolgt, schaltet Autoteile Nentwig hierfür ein Frachtunternehmen (z.B. DHL) ein. Das Risiko, dass die Ware während des Transports untergeht oder beschädigt wird, trägt nach dem Gesetz im Verhältnis zum Kunden Autoteile Nentwig, sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet.

7.2. Damit Autoteile Nentwig eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung dem Paketboten angezeigt werden; äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen dem Transportunternehmen von uns spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung durch das Transportunternehmen beim Kunden angezeigt werden, da andernfalls zu Lasten von Autoteile Nentwig vermutet wird, dass die Bestellung ohne Transportschäden ausgeliefert wurde. Autoteile Nentwig ist daher in diesem Zusammenhang auf Ihre Unterstützung angewiesen.

7.2.1. Äußerlich erkennbare Transportschäden: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Sie, das Paket bei Lieferung zu öffnen und auf Transportschäden zu untersuchen. Ist ein Transportschaden jedoch vernünftigerweise wahrscheinlich, z.B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt, aufgerissen ist oder weil der Inhalt bei zerbrechlichen Waren bei der „Schüttelprobe“ klirrt, haben Sie das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist. Vorstehendes beschränkt sich jedoch nur auf die Prüfung der Ware auf ohne weiteres erkennbare Transportschäden, z.B. darauf ob die Ware zerbrochen oder deformiert ist oder ob Waren mit Gehäuse beim Schütteln klirren. Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, ist dieser dem Paketboten anzuzeigen und vom Paketboten bestätigen zu lassen. Der Paketbote ist hierzu verpflichtet. Bitte belassen Sie die Ware dann – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch unter 03 41/ 2 5353 -0 oder per E-Mail unter kontakt@autoteile-nentwig.de von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

7.2.2. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden: Damit wir unsere Rechte gegenüber dem Transportunternehmen wahren können, bitten wir Sie, die gelieferte Ware spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung auszupacken. Stellen Sie beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, belassen Sie die Ware bitte – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch unter 03 41/ 2 5353 -0 oder per E-Mail unter kontakt@autoteile-nentwig.de von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

7.2.3. Ihre Gewährleistungsansprüche wegen etwaiger Transportschäden werden durch die vorstehenden Regelungen selbstverständlich nicht berührt.


8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Autoteile Nentwig. 9.2. Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie - unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen


9. Gewährleistung

9.1. Dem Kunden stehen (vorbehaltlich der Regelung für Unternehmer in Ziff. 9.3.) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

9.2. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürliche Abnutzung, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

9.3. Gewährleistung für Unternehmer: Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt für die Gewährleistungsansprüche des Kunden weiterhin Folgendes als vereinbart (Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt):

9.3.1. Soweit Autoteile Nentwig wegen eines Mangels Gewähr durch Nacherfüllung zu leisten hat, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei Autoteile Nentwig.

9.3.2. Offensichtliche Mängel müssen gegenüber Autoteile Nentwig unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware in Textform (z.B. E-Mail, Fax) angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren bekannt werden in Textform (z.B E-Mail, Fax) anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit Autoteile Nentwig den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. 6.3.3. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache an den Kunden, es sei denn, Autoteile Nentwig hat den Mangel zu vertreten. 6.4. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils auf dem Produkt.


10. Haftung

10.1. Der Einbau der von Autoteile Nentwig vertriebenen Produkte muss fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Autoteile Nentwig weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der allgemeinen Betriebszulassung (ABE) bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen kann. Es ist ausschließlich Sache des Kunden, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden.

10.2. Autoteile Nentwig haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vertragspartners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Autoteile Nentwig oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.3. Im Übrigen ist die Haftung von Autoteile Nentwig für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Autoteile Nentwig übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:

10.3.1. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Autoteile Nentwig nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

10.3.2. Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von Autoteile Nentwig auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.

10.4. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

10.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von Autoteile Nentwig.


11. Prüfpflicht des Kunden

Trotz aller Sorgfalt, die Autoteile Nentwig bei der Aufnahme und Bearbeitung von Bestellungen und der Auslieferung an den Kunden walten lässt, kann es in Einzelfällen zu Falschlieferungen kommen. Vor dem Einbau einer Kaufsache oder deren Anpassung oder Umgestaltung (z.B. Lackierung) hat der Kunde die Kaufsache daher – soweit möglich – auf Sicht mit dem Original zu vergleichen, welches durch die neue Sache ersetzt werden soll. Bei manchen Teilen, z.B. bei Stoßstangen, kann es erforderlich sein, das zu ersetzende Teil zunächst abzumontieren, um zu überprüfen, ob die vorhandenen Bohrlöcher passen; ebenso ist bei Karosserieteilen zu prüfen, ob diese ohne eine häufig erforderliche Anpassung passen. Soll kein Original ersetzt werden, hat der Kunde eine Sichtprüfung dahingehend vorzunehmen, ob die Kaufsache für den vorgesehenen Einsatz passt. Wenn die gelieferte Kaufsache sichtbar in den Abmessungen, in der Form oder dem Material von dem Original abweicht oder nicht passend erscheint, hat der Kunde zur weiteren Klärung Kontakt mit Autoteile Nentwig aufzunehmen, bevor er den Einbau oder die Anpassung oder Umgestaltung der Kaufsache vornimmt. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.


12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Auf sämtliche Rechtsverhältnisse, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasst werden, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1988 (UNKaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.

12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Leipzig.


13. Streitbeilegung/Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.


14. Salvatorische Klausel

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen vorliegender allgemeiner Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht berührt. Gleiches gilt für anderweitige einzelne vertragliche Bestimmungen.

14.2. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Parteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die, sofern rechtlich möglich, den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand, November 2017




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